Vorlage für Vorsorgeauftrag erstellenPerson erfassen

Übersicht

Das müssen Sie wissen

Der Vorsorgeauftrag wirkt ähnlich wie eine "Vollmacht", mit dem entscheidenden Unterschied, dass sie erst dann Gültigkeit erlangt, wenn die Urteilsunfähigkeit des Verfassers nachgewiesen ist und der Vorsorgeauftrag durch die zuständige Behörde validiert worden ist.

Damit der Vorsorgeauftrag gemäss dieser Vorlage in der Schweiz und nach schweizerischem Recht umgesetzt werden kann, muss sich der Wohnsitz der auftraggebenden Person beim Eintreten der Urteilsunfähigkeit in der Schweiz befinden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre in den folgenden Prozessschritten erfassten Angaben nicht gespeichert werden. Daher empfehlen wir, dass Sie alle Schritte bis zum Schluss durcharbeiten.

Damit der Vorsorgeauftrag vollständig ausgefüllt werden kann, halten Sie bitte die folgenden Angaben bereit:

  • Personendaten (Name, Geburtsdatum, Heimatort, Adresse) der beauftragten Person/en

Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt Anordnungen für den Todesfall verfasst haben, überlegen Sie sich, wo oder bei wem diese hinterlegt sind. Sie werden während der Erstellung des Vorsorgeauftrags die Möglichkeit haben, auf das Vorhandensein und den Hinterlegungsort der Anordnungen im Todesfall hinzuweisen.

Wenn Sie den Vorsorgeauftrag abbrechen,
gehen Ihre Eingaben verloren.

Haben Sie das PDF heruntergeladen und gespeichert? Mit der Schliessung dieses Fensters gehen Ihre Eingaben sonst verloren.

Vergessen Sie nicht, die beauftragten Personen über den Vorsorgeauftrag zu informieren.

Haben Sie das PDF heruntergeladen und gespeichert? Dieses dient als Grundlage für die Beurkundung. Ohne Download gehen Ihre Eingaben verloren.