Erfassen Sie im ersten Schritt Ihre persönlichen Daten. Bitte beachten Sie, dass nur volljährige Personen rechtsgültig einen Vorsorgeauftrag errichten könnten. Sollte die Urteilsunfähigkeit vor der Volljährigkeit eintreten, so werden Ihre Eltern von Gesetzes wegen zu Ihrem Beistand.
Vergessen Sie nicht, die beauftragten Personen über den Vorsorgeauftrag zu informieren.