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Anordnungen im Todesfall

Mit Anordnungen im Todesfall haben Sie die Möglichkeit, für den Fall Ihres Ablebens festzulegen, welche Personen informiert werden, welche Bestattungsart Sie wünschen, ob eine Trauerfeier durchgeführt werden soll etc. Sollte ein solches Formular vorhanden sein, ist es für die beauftragte Person wichtig, zu wissen, wo es sich befindet, damit sie die betroffenen Institutionen und die Erben über das Vorhandensein dieser Anordnungen und Ihre letzten Wünsche aufklären kann.

Haben Sie bereits solche Anordnungen für den Todesfall verfasst:

Daten des Beistands

Erfassen Sie hier die persönlichen Daten des Beistands.

Bitte beachten Sie, dass nur handlungsfähige Personen über 18 Jahre die Aufgabe eines Beistands übernehmen können.

Adressdaten

Angaben zur Person

Übernehmen
Die Angabe der Beziehung zum Auftraggeber (z.B. Verwandtschaftsverhältnis) dient der Klarheit und Vereinfachung bei einer allfälligen Kontaktaufnahme.

Wenn Sie den Vorsorgeauftrag abbrechen,
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Vergessen Sie nicht, die beauftragten Personen über den Vorsorgeauftrag zu informieren.

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