Da Sie im Falle Ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit den Vorsorgeauftrag nicht mehr selbst bei der zuständigen Erwachsenenschutzbehörde einreichen können, muss dies durch eine andere Person / Amtsstelle gewährleistet werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass das Vorhandensein und der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags bei der zentralen Datenbank "Infostar" registriert werden kann. Dies ist – sofern gewünscht – Sache des Auftraggebers. Informieren Sie sich diesbezüglich beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Zivilstandsamt.
Vergessen Sie nicht, die beauftragten Personen über den Vorsorgeauftrag zu informieren.