Falls Sie nach Durchsicht der Vorlage entschieden haben, dass Sie den generierten Vorsorgeauftrag nicht von Hand abschreiben können oder wollen, können Sie der Aargauischen Kantonalbank den Auftrag erteilen, diesen öffentlich beurkunden zu lassen. Die Bank erstellt dabei auf der Grundlage der generierten persönlichen Vorlage den Entwurf einer öffentlichen Urkunde. Diese wird Ihnen zur Prüfung und Genehmigung zugestellt und wenn nichts zu beanstanden ist, kann im Anschluss ein Unterzeichnungstermin bei einer Urkundsperson vereinbart werden (Vorgang der Beurkundung). Die Beurkundung wird je nach ausgewählter Region in den Räumlichkeiten der AKB oder aber direkt im Büro des beurkundenden Notars stattfinden.
Sollten Sie die öffentliche Beurkundung Ihres Vorsorgeauftrags wünschen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wir bedanken uns für den Auftrag und Ihr Vertrauen in unsere Bank. Bei Fragen dürfen Sie uns gerne per Email (nachlassplanung@akb.ch) kontaktieren. Sofern Sie einen Rückruf wünschen, wollen Sie dies bitte in der Nachricht vermerken und eine Telefonnummer angeben, unter der Sie zu den üblichen Bürozeiten erreichbar sind.
Vergessen Sie nicht, die beauftragten Personen über den Vorsorgeauftrag zu informieren.