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Vorsorgeauftrag öffentlich beurkunden lassen

Falls Sie nach Durchsicht der Vorlage entschieden haben, dass Sie den generierten Vorsorgeauftrag nicht von Hand abschreiben können oder wollen, können Sie der Aargauischen Kantonalbank den Auftrag erteilen, diesen öffentlich beurkunden zu lassen. Die Bank erstellt dabei auf der Grundlage der generierten persönlichen Vorlage den Entwurf einer öffentlichen Urkunde. Diese wird Ihnen zur Prüfung und Genehmigung zugestellt und wenn nichts zu beanstanden ist, kann im Anschluss ein Unterzeichnungstermin bei einer Urkundsperson vereinbart werden (Vorgang der Beurkundung). Die Beurkundung wird je nach ausgewählter Region in den Räumlichkeiten der AKB oder aber direkt im Büro des beurkundenden Notars stattfinden.

Sollten Sie die öffentliche Beurkundung Ihres Vorsorgeauftrags wünschen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Öffnen/Speichern Sie den Beratungsauftrag auf Ihrem Rechner und drucken Sie diesen aus.
    Beratungsauftrag Herunterladen
  2. Ergänzen Sie den Beratungsauftrag mit Ihren persönlichen Daten und wählen Sie die möglichen Optionen aus. Bitte vergessen Sie nicht, den Auftrag zu unterzeichnen.
  3. Schicken Sie den ausgefüllten Beratungsauftrag zusammen mit der generierten Vorlage Ihres Vorsorgeauftrags und einer aktuellen Ausweiskopie (ID oder Reisepass) an die

    Aargauische Kantonalbank
    KANP / VA
    Bahnhofplatz 1
    5001 Aarau

    oder senden Sie die Dokumente per Email an: nachlassplanung@akb.ch
  4. Unsere Spezialisten prüfen Ihre Vorlage und entscheiden, ob die öffentliche Urkunde direkt erstellt werden kann oder ob vorgängig eine Beratung nötig ist. Sollte vorgängig eine Beratung nötig sein, melden sich unsere Spezialisten telefonisch bei Ihnen. Wenn keine Beratung nötig ist, erhalten Sie den Entwurf der öffentlichen Urkunde auf dem Postweg.
  5. Nach Genehmigung des Entwurfs vereinbaren wir gerne einen Beurkundungstermin am gewünschten Ort für Sie.

Wir bedanken uns für den Auftrag und Ihr Vertrauen in unsere Bank. Bei Fragen dürfen Sie uns gerne per Email (nachlassplanung@akb.ch) kontaktieren. Sofern Sie einen Rückruf wünschen, wollen Sie dies bitte in der Nachricht vermerken und eine Telefonnummer angeben, unter der Sie zu den üblichen Bürozeiten erreichbar sind.

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Vergessen Sie nicht, die beauftragten Personen über den Vorsorgeauftrag zu informieren.

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